Allgemeine Geschäftsbedingungen der 360Blick GmbH
Hintergrund
Diese Vereinbarung zwischen der 360Blick GmbH und dem Kunden regelt die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der 360-Grad-Virtualtouren, des Webdesigns, der Softwareberatung und der Werbung. Die 360Blick GmbH handelt als selbstständiger Unternehmer und weder die 360Blick GmbH noch ihre Mitarbeiter handeln als Mitarbeiter oder Vertreter von Google oder anderen Drittanbietern.
Dienstleistungsumfang
Die 360Blick GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich der Erstellung von 360-Grad-Virtualtouren sowie in den Bereichen Webdesign, Softwareberatung und Werbung an. Der genaue Umfang der Dienstleistungen wird individuell mit jedem Kunden vereinbart.
Terminierung der Dienstleistungen
a. Die Terminvereinbarung zur Erbringung der Dienstleistungen erfolgt per Telefon oder E-Mail.
b. Die 360Blick GmbH und das Unternehmen vereinbaren Termine unter Berücksichtigung beiderseitiger Möglichkeiten und Bedürfnisse.
c. Terminverschiebungen sind beidseitig möglich, entsprechend den in § 6c festgelegten Bedingungen.
d. Die Partei, die eine Terminverschiebung veranlasst, ist für die Initiierung eines neuen Termins verantwortlich.
Leistungen und Rechtsinhaberschaft
a. Die 360Blick GmbH führt Dienstleistungen gemäss den vereinbarten Spezifikationen durch und stellt die resultierenden Materialien, wie Fotos und andere Medien, dem Kunden zur Verfügung.
b. Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der im Rahmen der Dienstleistung erstellten Materialien. Die Weitergabe oder der Verkauf dieser Materialien an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
Hosting-Gebühren
Für das Hosting der im Rahmen der Dienstleistungen erstellten 360-Grad-Virtualtouren kann eine jährliche Gebühr erhoben werden. Details zu den Hosting-Gebühren, einschliesslich der Höhe und der Zahlungsbedingungen, werden separat vereinbart und dem Kunden vorab mitgeteilt. Die Nichtzahlung der Hosting-Gebühren bis zum Fälligkeitsdatum kann zur Deaktivierung des Zugriffs auf die gehosteten Inhalte führen.
Zahlungsbedingungen
a. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss und Lieferung der Dienstleistung.
b. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
c. Bei Nichtzahlung der vereinbarten Gebühren behält sich die 360Blick GmbH das Recht vor, den Zugang zu den gehosteten Dienstleistungen zu deaktivieren.
Änderungsvorbehalt
Die 360Blick GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die Preise und Dienstleistungsangebote jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen nach Mitteilung der Änderungen diesen zu widersprechen. Mit Fortführung der Dienstleistung nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten die Änderungen als akzeptiert.
Automatische Verlängerung und Kündigung
Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, einschliesslich des Hostings, verlängern sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit eine schriftliche Kündigung durch den Kunden erfolgt. Die 360Blick GmbH wird den Kunden mindestens 45 Tage vor Ablauf des Vertrags über das bevorstehende Ende der Laufzeit und die Bedingungen der automatischen Verlängerung informieren.
Datenschutz
Die Datenschutzpraktiken der 360Blick GmbH können sich ändern. Aktuelle Informationen und Praktiken sind stets auf der Website des Unternehmens einsehbar und werden bei wesentlichen Änderungen den Kunden ebenfalls kommuniziert.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit der im Rahmen der Dienstleistung erhaltenen Informationen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
Schlussbestimmungen
a. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.